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Selbstbestimmt sterben dank GVP
Die Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP) gibt Mitarbeitenden und betreuten Menschen Sicherheit in der letzten Lebensphase – ein Film zum Thema erklärt die Details
Immer mehr alte Menschen werden erst in der letzten Lebensphase in eine stationäre Einrichtung aufgenommen und versterben dann oft innerhalb weniger Wochen oder Monate nach dem Umzug. Und auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, also Wohnformen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, werden die Betreuten immer älter und sterben in der Regel dort.
Das ist mit Sicherheit eine große Herausforderung für die Mitarbeitenden, denn für die Versorgung am Lebensende ist eine qualifizierte hospizlichen und palliativen Begleitung und Versorgung wichtig. Erschwerend stellt sich die Frage, was sich der betreute Mensch für sein Lebensende wünscht: Sollen alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, oft verbunden mit einem Krankenhausaufenthalt? Oder ist es sein Wunsch, einfach nur in Frieden im Heim, dem letzten Zuhause, zu sterben? Hier trägt die 2015 mit dem Hospiz- und Palliativgesetz eingeführte „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, die GVP, zur Handlungssicherheit bei.
„Es geht darum, einem unter Betreuung stehenden Menschen die medizinisch-pflegerische Versorgung in der letzten Lebensphase aufzuzeigen und festzuhalten, was ihm dazu wichtig ist. Das umfasst auch praktische Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung“, erklärt Dirk Müller, Leiter des Kompetenzzentrums Palliative Geriatrie (KPG) im Unionhilfswerk, das in seinem Bereich KPG Bildung „Berater*innen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ schult.
Je nach individuellem Bedürfnis würden dabei medizinische und pflegerische Abläufe in der letzten Lebensphase und im Sterbeprozesses thematisiert. Auch gingen die GVP-Berater auf mögliche Notfallsituationen und geeignete Maßnahmen der palliativmedizinischen, pflegerischen sowie psychosozialen Versorgung ein. Ein Instrument, das sich bewährt: In Berlin bieten bereits (Stand 3/2025) 155 Einrichtungen, darunter 87 Pflegeheime, die GVP an.
All dies und viele weitere Fragen und Fakten zur GVP werden in dem jetzt erschienenen, knapp zehnminütigen Film umfassend und einprägsam erläutert. Es wird nachvollziehbar aufgezeigt, welche Vorteile die GVP betreuten Menschen in Bezug auf Selbstfürsorge und Selbstbestimmung und Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen in Bezug auf Handlungssicherheit bringt.
HIER finden Sie auch eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
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