Aktuell
Sterbewünsche ernst genommen
Infoveranstaltung von KPG Bildung zum Assistierten Suizid im Zehlendorfer Mittelhof e. V.
Der Umgang mit Sterbewünsche und dem Assistierter Suizid ist ein Thema unserer Zeit, das immer wieder für kontroverse Diskussionen sorgt. Es geht dabei um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Menschen das Recht haben sollten, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Ein Thema also, das auch die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Palliative Geriatrie, zum Beispiel in der Berliner Beratungsstelle, bewegt und beschäftigt.
Veranstaltungen und Kurse von KPG Bildung zu diesem Thema sind darum nicht nur für Institutionen oder Pflegeeinrichtungen interessant und nachgefragt. Auch Bürgerinnen und Bürger haben diesbezüglich viele Fragen, Gesprächs- und Diskussionsbedarf, wie die vielen Anrufe zum Thema zeigen. Auf Anfrage der Kontaktstelle PflegeEngagement gab es am 26. Mai 2025 die Infoveranstaltung „Umgang mit Sterbewünsche und dem Assistierter Suizid“ im Mittelhof e. V. in Zehlendorf.
Thomas Palavinskas referierte im vollen Saal zu aktuellen rechtlichen Regelungen, informierte zur Auslegung und Anwendung dieser Regelungen und griff Eckpunkte der gesellschaftlichen Diskussion zur Suizidhilfe auf. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden dann die Möglichkeit zu diskutieren und in zwei moderierten Gruppen das Thema „Sterbewünsche“ noch einmal aufzugreifen.
„Das Interesse an diesem Thema ist riesig, der Gesprächsbedarf auch, und einige Teilnehmer sprachen auch vom eigenen Sterbewunsch“, so Thomas Palavinskas.
Er machte aber auch von Anfang an deutlich, dass dies keine „Werbeveranstaltung“ für den Assistierten Suizid sei. Vielmehr gehe es darum, über das Thema zu informieren und dafür zu sensibilisieren.
Palavinskas: „Sterbewünsche, die geäußert werden, erfordern einen ehrlichen Umgang seitens aller Betroffenen. Es nützt ja nichts, diese Wünsche zu negieren oder zu ignorieren. Man muss sie ernst nehmen und einen Umgang damit finden.“ So beispielsweise offen darüber reden, erfragen, woher der Sterbewunsch kommt. Nur auf dieser Grundlage können dann Alternativen erschlossen und angeboten werden: Alternativen wie die Inanspruchnahme palliativmedizinischer Angebote, das Nachdenken darüber, ob eine Therapie vielleicht in eine andere Richtung gehen könnte, z. B. eine bessere Schmerzmedikation. Auch eine gute soziale Einbindung oder die Vermittlung von Ansprechpartner für den Krisenfall könnten Lösungen sein.
INFO
Der aktuelle Stand zum assistierten Suizid in Deutschland ist, dass das Thema weiterhin sehr diskutiert wird und die rechtliche Lage komplex ist. Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Das bedeutet, dass der assistierte Suizid grundsätzlich nicht mehr strafbar ist, solange er freiwillig und selbstbestimmt erfolgt. Allerdings hat das Gericht keine konkreten gesetzlichen Regelungen dazu geschaffen, um sowohl den Schutz der Menschenwürde zu gewährleisten als auch Missbrauch zu verhindern. Bislang ist die rechtliche Situation also eher unsicher, und es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzgeber in Zukunft vorgehen werden.

Foto: istock_corbalanstudio
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